Was bezahlt die Krankenkasse?
Obligatorische Grundversicherung:
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr pro Jahr: CHF 180.-; Bedingung: 1 augenärztliches Rezept pro Jahr. Eventuelle unterjährliche Folgeanpassungen können durch einen Augenoptiker/eine Augenoptikerin erfolgen.
Bei krankheitsbedingten Refraktionsänderungen z.B. Katarakt, Diabetes, Makulaerkrankungen, Augenmuskelstörungen, Amblyopie, Medikamenteneinnahme. Status nach Operation (z.B. Katarakt, Glaukom, Amotio retinae). pro Seite, einmal pro Jahr: CHF 180.-; Bedingung: ärztlich verordnet
Zusatzversicherungen bezahlen in unterschiedlichen Zeitabständen einen Beitrag an Brillengläser oder Kontaktlinsen
Je nach Versicherung wird ein Augenarztrezept verlangt. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse ab.